Organisation des Netzwerkes

 

Die einzelnen Behörden/Firmen werden durch zwei Ansprechpartner vertreten, jeweils ein Vertreter der Geschäftsleitung sowie ein Mitglied der Personal-/Betriebsvertretung. Diese sind zuständig für die Organisation des Netzwerkes und für die Information bzw. den Dialog zur jeweiligen Geschäftsleitung. Die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der Vorhaben und Aktionen des Netzwerkes liegen bei den Ansprechpartnern.

Im Netzwerk vertreten sind zurzeit die Kreis- und Stadtsparkasse Speyer, Stadtverwaltung Speyer, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Stadtwerke Speyer, Diakonissen Speyer-Mannheim, Finanzamt Speyer-Germersheim, Evangelische Kirche der Pfalz, GEWO Speyer, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, St. Vincentius-Krankenhaus Speyer, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Bischöfliches Ordinariat, Mann & Hummel, Elopak, Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz, Salier-Stift Speyer, Caritas, Rechnungshof Speyer, Von der Heydt, Evangelische Heimstiftung, BRH Viabus, PFW Aerospace GmbH, Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz, Katholische Gesamtkirchengemeinde Speyer, PRAVO Service GmbH sowie die Praxis für Physiotherapie Matthias Richter.

Finanzierung des Netzwerkes

Erfolgsversprechende Gesundheitsprogramme mit der Zielsetzung der Steigerung der betrieblichen Gesundheitsförderung setzen eine gewisse Investitionsbereitschaft, insbesondere auf Seiten der Unternehmensleitungen, voraus. Erforderlich sind finanzielle Mittel, z.B. für die Umsetzung der nach Prioritäten geordneten Vorschläge zum Belastungsabbau. In vielen Fällen gehört zudem die Bereitstellung von Arbeitszeit für die an dem Arbeitskreis beteiligten Personen dazu, um beispielsweise die Wahrnehmung spezifischer Fortbildungsmaßnahmen, die Durchführung von Mitarbeiterbefragungen oder auch die Mitwirkung an Besprechungen und Gesundheitszirkeln zu ermöglichen.

Finanzierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Netzwerk

Die Finanzierungsvorhaben mit konkreter Bewertung der finanziellen und personellen Mittel sind innerhalb des Netzwerkes abzustimmen und den jeweiligen Unternehmensleitungen zur Beschlussfassung vorzulegen. In die geplanten Finanzierungsvorhaben werden die einzelnen Krankenkassen rechtzeitig eingebunden, um deren Ressourcenbeitrag zu ermitteln. Die Krankenkassen haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den Arbeitskreis finanziell und durch personelle Ressourcen und Sachmittel zu unterstützen. Die verbleibenden Kosten sind durch die Behörden/Firmen zu tragen, wobei eine gewisse Eigenbeteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht explizit ausgeschlossen wird. Die Eigenbeteiligung kann beispielsweise durch die Bereitschaft der Arbeitnehmer dokumentiert werden, die geplanten Vorhaben der betrieblichen Gesundheitsförderung außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen oder ggf. eine gewisse finanzielle Zuzahlung zu leisten.

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